Transparenz durch Videosysteme
Individuelle Videoüberwachung, sichere Installation und zuverlässiger Fernzugriff - Aus einer Hand in Hagen und NRW.
Warum Objektblick?
zuverlässiger Fernzugriff und Betreuung
Auch nach der Installation behalten Sie den Überblick – mit sicherem Fernzugriff und optionaler technischer Betreuung.
Individuell geplant statt Standardpakete
Jedes Objekt ist anders. Deshalb planen wir die Lösung passend zu den tatsächlichen Anforderungen vor Ort.
Technik + Netzwerk aus einer Hand
Kamera, Aufzeichnung, Netzwerk und Fernzugriff werden als zusammenhängendes System betrachtet und eingerichtet.
Datenschutz bereits bei der Planung berücksichtigt
Kamerapositionen, Erfassungsbereiche, Speicherzeiten und Zugriffsrechte berücksichtigen wir bereits bei der Planung.
Unsere Lösungen
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01
Videoüberwachung
Planung, Montage, Aufzeichnung, Nachtüberwachung, Fernzugriff.
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02
Netzwerk & Konnektivität
PoE, WLAN, LTE/5G, VPN und Netzwerkinfrastruktur.
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03
Temporäre Überwachung
Objektmonitoring
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04
Wartung & Service
Funktionskontrolle, Updates, Anpassungen und Erweiterungen.
So läuft ein Projekt ab
Bedarf verstehen
Wir klären, was Sie wirklich brauchen.
01
Objekt planen
Technik, Positionen und Infrastruktur sinnvoll abstimmen.
02
Installieren
Saubere Montage und fachgerechte Umsetzung vor Ort.
03
Einrichten
Systeme konfigurieren, testen und sicher v
04
05
Übergeben & betreuen
Verständliche Einweisung und auf Wunsch laufende Betreuung.
Typische Einsatzbereiche
Häufig gestellte fragen
Planung und Einsatz
Welche Videoüberwachung ist für mein Objekt geeignet?
Das hängt nicht allein von der Größe des Objekts ab. Entscheidend sind unter anderem die zu schützenden Bereiche, Zugänge, Lichtverhältnisse, Entfernungen, vorhandene Netzwerkstruktur und der gewünschte Zweck der Überwachung.
Wir prüfen deshalb zuerst, was tatsächlich erkannt werden soll: eine Bewegung, eine Person, ein Fahrzeug oder beispielsweise ein Kennzeichen. Erst daraus ergibt sich die passende Kamera, Position und Auflösung.
Wie viele Kameras benötige ich?
Mehr Kameras bedeuten nicht automatisch mehr Sicherheit. Häufig ist eine gezielte Positionierung weniger Kameras sinnvoller als eine große Anlage mit ungünstigen Blickwinkeln.
Bei der Planung berücksichtigen wir Zugangswege, mögliche tote Winkel, Gegenlicht, Nachtsicht, Montagehöhe und die benötigte Detailgenauigkeit.
What smart home devices can be automated?
Kann eine bestehende Anlage erweitert oder modernisiert werden?
In vielen Fällen ja. Wir prüfen, ob vorhandene Kameras, Netzwerkleitungen, Rekorder, Festplatten oder Monitore weiterverwendet werden können.
Dabei achten wir auch darauf, ob die vorhandenen Geräte noch Sicherheitsupdates erhalten und technisch sinnvoll eingebunden werden können. Veraltete netzwerkfähige Kameras ohne Sicherheitsupdates können auch datenschutzrechtlich problematisch sein.
Muss für die Kameras das ganze Gebäude neu verkabelt werden?
Nicht zwingend. Professionelle IP-Kameras werden meistens über ein Netzwerkkabel angeschlossen, das über PoE gleichzeitig Daten und Strom überträgt. Vorhandene Leitungswege können häufig genutzt werden.
Bei Bestandsgebäuden prüfen wir alternative Kabelwege, vorhandene Netzwerke und – wo sinnvoll – drahtlose oder mobilfunkbasierte Lösungen. Eine stabile Kabelverbindung ist bei fest installierten Anlagen jedoch meistens zuverlässiger als WLAN.
Wie schnell kann eine Anlage installiert werden?
Das hängt vom Objekt und vom Umfang der Verkabelung ab. Kleinere Systeme können häufig kurzfristig geplant und montiert werden.
Bei einem akuten Problem kann zunächst eine temporäre Kameraeinheit eingesetzt werden. So lässt sich ein Bereich absichern, während eine dauerhafte Lösung geplant oder ein Schaden behoben wird. Mobile Systeme werden von Wettbewerbern gerade wegen ihrer kurzfristigen Einsatzfähigkeit angeboten.
Bildqualität und zuverlässigkeit
Funktionieren die Kameras auch nachts?
Geeignete Kameras können auch bei Dunkelheit verwertbare Bilder liefern. Ob eine Person lediglich erkannt oder tatsächlich identifiziert werden kann, hängt jedoch von Entfernung, Blickwinkel, Bewegung, Beleuchtung und Kameratechnik ab.
Deshalb bewerten wir nicht nur die Auflösung auf dem Datenblatt, sondern auch die reale Aufnahmesituation am Objekt. Auch Fachanbieter weisen darauf hin, dass Nachtbildqualität von Umgebung, Entfernung und Planung abhängt.
Bedeutet eine 4K-Kamera automatisch, dass jedes Gesicht oder Kennzeichen erkennbar ist?
Nein. Eine hohe Auflösung allein garantiert keine brauchbaren Details.
Ein Kennzeichen kann trotz 4K unlesbar sein, wenn das Fahrzeug zu weit entfernt ist, sich schnell bewegt, Scheinwerfer direkt in die Kamera leuchten oder der Aufnahmewinkel ungünstig ist. Entscheidend ist, wie viele Bildpunkte tatsächlich auf dem relevanten Objekt liegen.
Diese Frage eignet sich besonders gut für deine Website, weil sie zeigt, dass du nicht nur mit Megapixelzahlen wirbst.
Was passiert bei einem Stromausfall?
Ohne zusätzliche Absicherung fällt eine normale Kameraanlage bei einem Stromausfall aus. Auf Wunsch können zentrale Komponenten wie Rekorder, Netzwerk-Switch und Router über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung abgesichert werden.
Bei temporären Standorten sind außerdem Akku-, Solar- oder andere autarke Versorgungskonzepte möglich. Wettbewerber mobiler Systeme bieten solche Lösungen besonders für Standorte ohne Netzstrom an.
Woher weiß ich, ob die Anlage überhaupt noch funktioniert?
Eine Kamera kann äußerlich normal aussehen, obwohl die Festplatte voll, eine Netzwerkverbindung unterbrochen oder die Aufzeichnung ausgefallen ist.
Deshalb sollte eine Anlage regelmäßig auf Kameraverbindungen, Speicherzustand, Uhrzeit, Aufzeichnung und Fernzugriff geprüft werden. Auf Wunsch kann zusätzlich eine technische Überwachung eingerichtet werden, die Störungen frühzeitig sichtbar macht.
Das ist eine starke Differenzierungsfrage, weil viele Kunden erst nach einem Vorfall feststellen, dass ihre Anlage schon längere Zeit nicht mehr aufgenommen hat.
Verhindert eine Kamera automatisch Einbrüche oder Vandalismus?
Eine Kamera kann abschrecken, Vorfälle dokumentieren und – bei einer geeigneten Alarmierung – eine schnelle Reaktion ermöglichen. Sie kann einen Vorfall jedoch nicht in jedem Fall verhindern.
Am wirksamsten ist Videoüberwachung als Teil eines Gesamtkonzepts aus Beleuchtung, mechanischem Schutz, sinnvoller Kamerapositionierung, Hinweisen und klar definierten Reaktionswegen.
Bedienung und fernzugriff
Kann ich die Kameras auf meinem Smartphone ansehen?
Ja. Je nach System können Livebilder und gespeicherte Aufnahmen per Smartphone, Tablet oder Computer abgerufen werden.
Dabei können unterschiedliche Benutzer und Berechtigungen eingerichtet werden. So kann beispielsweise die Hausverwaltung Zugriff erhalten, ohne dass jeder Nutzer sämtliche Kameras oder Einstellungen sehen kann. App-Zugriff und getrennte Benutzerrechte gehören auch bei professionellen Wettbewerbern zu den häufigsten Kundenfragen.
Können mehrere Personen auf die Anlage zugreifen?
Ja. Es können getrennte Zugänge mit individuellen Rechten eingerichtet werden.
Beispielsweise kann festgelegt werden, wer nur Livebilder sehen darf, wer Aufnahmen durchsuchen kann und wer Videos exportieren oder Einstellungen verändern darf.
Funktioniert die Videoüberwachung auch ohne Internet?
Eine lokal aufzeichnende Anlage kann in der Regel auch bei einem Internetausfall weiter aufnehmen. Fernzugriff, Push-Nachrichten und externe Alarmmeldungen können währenddessen jedoch eingeschränkt sein.
Ist am Standort grundsätzlich kein Internetanschluss vorhanden, kann je nach Mobilfunkempfang eine LTE- oder 5G-Verbindung eingerichtet werden. Solche Lösungen werden unter anderem für Baustellen, Lagerflächen und temporäre Einsatzorte verwendet.
Erhalte ich eine Nachricht, wenn sich jemand im überwachten Bereich bewegt?
Ja, sofern das gewählte System diese Funktion unterstützt. Überwachungsbereiche, Zeitpläne und Empfindlichkeit können eingestellt werden.
Moderne Systeme können je nach Ausführung beispielsweise zwischen Personen, Fahrzeugen und allgemeinen Bewegungen unterscheiden. Eine sorgfältige Konfiguration reduziert Fehlmeldungen durch Bäume, Lichtwechsel, Tiere oder Verkehr.
Muss für die Kameras das ganze Gebäude neu verkabelt werden?
Nicht zwingend. Professionelle IP-Kameras werden meistens über ein Netzwerkkabel angeschlossen, das über PoE gleichzeitig Daten und Strom überträgt. Vorhandene Leitungswege können häufig genutzt werden.
Bei Bestandsgebäuden prüfen wir alternative Kabelwege, vorhandene Netzwerke und – wo sinnvoll – drahtlose oder mobilfunkbasierte Lösungen. Eine stabile Kabelverbindung ist bei fest installierten Anlagen jedoch meistens zuverlässiger als WLAN.
Element Kann ich Aufnahmen schnell finden und weitergeben?
Ja. Aufnahmen können normalerweise nach Kamera, Datum, Uhrzeit und erkannten Ereignissen durchsucht werden.
Relevante Sequenzen lassen sich exportieren und beispielsweise der Polizei oder Versicherung zur Verfügung stellen. Ob eine Aufnahme tatsächlich für Ermittlungen geeignet ist, hängt allerdings stark von Perspektive, Beleuchtung, Auflösung und erkennbaren Details ab.
Datenschutz und Datensicherheit
Darf ich mein Grundstück in NRW mit Kameras überwachen?
Grundsätzlich ja – allerdings nicht grenzenlos.
Die Videoüberwachung sollte sich auf Bereiche beschränken, die dem eigenen Hausrecht unterliegen. Fremde Grundstücke, öffentliche Gehwege, Straßen oder andere öffentliche Bereiche dürfen grundsätzlich nicht mitüberwacht werden. Das gilt nach den Hinweisen der LDI NRW auch für eine nur teilweise oder gelegentliche Erfassung.
Müssen bestimmte Bereiche technisch ausgeblendet werden, können dafür dauerhaft eingerichtete Privatzonen beziehungsweise irreversible Bildmaskierungen verwendet werden.
Sobald beispielsweise Besucher, Paketdienste oder andere Personen außerhalb des rein persönlichen oder familiären Bereichs erfasst werden können, sind zusätzlich die Vorgaben der DSGVO zu berücksichtigen.
Wir berücksichtigen den Datenschutz deshalb bereits bei Kameraposition, Blickwinkel und technischer Konfiguration – nicht erst nach der Montage.
Darf eine Kamera den Gehweg vor meinem Grundstück mitfilmen?
Grundsätzlich nein.
Die LDI NRW stellt ausdrücklich klar, dass fremde Grundstücke, Gehwege, Straßen und andere öffentliche Bereiche nicht mitüberwacht werden dürfen. Auch eine nur teilweise oder gelegentliche Erfassung kann unzulässig sein.
Wenn sich ein öffentlicher Bereich aufgrund der Kameraposition nicht vollständig vermeiden lässt, muss der entsprechende Bildbereich technisch so ausgeblendet werden, dass die Maskierung dauerhaft und nicht rückgängig gemacht werden kann.
Deshalb legen wir den tatsächlichen Erfassungsbereich bereits bei der Planung fest und richten Kameras nicht einfach möglichst weitwinklig aus.
Darf eine Hausverwaltung Treppenhaus, Eingang oder Müllplatz überwachen?
Hier gelten besonders hohe Anforderungen.
Nach den Hinweisen der LDI NRW ist eine permanente Überwachung von Bereichen grundsätzlich problematisch, die Mieter oder andere Bewohner regelmäßig benutzen müssen – beispielsweise Treppenhäuser, Eingangsbereiche oder Mülltonnenbereiche.
Ob eine Videoüberwachung ausnahmsweise zulässig ist, muss anhand des konkreten Zwecks, der Erforderlichkeit und der Interessen der betroffenen Personen geprüft werden.
Gerade bei Mehrfamilienhäusern sollte deshalb nicht zuerst gefragt werden: „Wo können wir Kameras montieren?“, sondern: „Welches konkrete Problem soll gelöst werden und welcher möglichst kleine Bereich muss dafür tatsächlich erfasst werden?“
Muss auf die Videoüberwachung hingewiesen werden?
Ja, sobald die Videoüberwachung unter die DSGVO fällt.
Der Hinweis muss bereits vor dem Betreten des überwachten Bereichs deutlich sichtbar sein.
Nach den Vorgaben der LDI NRW gehören dazu unter anderem:
- der Hinweis auf die Videoüberwachung,
- der Verantwortliche und seine Kontaktdaten,
- der Zweck der Überwachung,
- die Rechtsgrundlage beziehungsweise das berechtigte Interesse,
- gegebenenfalls die Speicherdauer,
- sowie ein Hinweis auf weiterführende Datenschutzinformationen.
Ein Kamerasymbol allein reicht dafür nicht aus. Außerdem macht ein Hinweisschild eine ansonsten unzulässige Videoüberwachung nicht automatisch zulässig.
Wir können die technische Planung so vorbereiten, dass Erfassungsbereiche und benötigte Datenschutzinformationen nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Wie lange dürfen Videoaufnahmen in NRW gespeichert werden?
So kurz wie möglich und nur solange, wie es für den festgelegten Zweck erforderlich ist.
Die LDI NRW nennt für die private Videoüberwachung einen besonders konkreten Maßstab: Ist kein relevanter Vorfall eingetreten, soll eine maximale Speicherdauer von 72 Stunden grundsätzlich nicht überschritten werden.
Anschließend müssen die Aufnahmen automatisch oder manuell gelöscht werden.
Kommt es beispielsweise zu einem Einbruch, Diebstahl oder einer Sachbeschädigung, können die entsprechenden Aufnahmen zur Beweissicherung gesondert gesichert und gegebenenfalls an Polizei oder andere berechtigte Stellen übergeben werden.
Bei unseren Systemen kann die automatische Überschreibung entsprechend eingerichtet werden.
Wer darf auf die Videoaufnahmen zugreifen?
Der Zugriff sollte auf die Personen beschränkt werden, die ihn für den vorgesehenen Zweck tatsächlich benötigen.
Deshalb können unterschiedliche Benutzerkonten und Berechtigungen eingerichtet werden. So lässt sich beispielsweise festlegen, wer Livebilder sehen, Aufzeichnungen durchsuchen, Material exportieren oder Systemeinstellungen verändern darf.
Gemeinsam genutzte Standardzugänge sollten vermieden werden.
Greift ein externer Dienstleister im Rahmen von Wartung oder Betreuung auf personenbezogene Daten zu und verarbeitet diese im Auftrag des Betreibers, können zusätzlich die Anforderungen an eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO relevant werden. Die datenschutzrechtliche Verantwortung verbleibt grundsätzlich beim Betreiber.
Werden meine Aufnahmen in einer Cloud gespeichert?
Nicht zwingend.
Videoaufzeichnungen können vollständig lokal auf einem Rekorder im Objekt gespeichert werden. Cloud-Dienste sind für eine professionelle Videoüberwachung nicht automatisch erforderlich.
Wir legen deshalb transparent fest:
- wo Aufzeichnungen gespeichert werden,
- welche Daten das Objekt verlassen,
- ob externe Dienste beteiligt sind,
- wie der Fernzugriff funktioniert,
- und welche Personen beziehungsweise Systeme Zugriff erhalten.
Gerade bei sensiblen Anwendungen kann eine lokal kontrollierte Speicherung ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzkonzepts sein.
Ist ein Fernzugriff auf die Kameras datenschutzkonform möglich?
Ja – allerdings sollte Fernzugriff nicht einfach dadurch geschaffen werden, dass ein Kamerasystem direkt aus dem Internet erreichbar gemacht wird.
Für einen sicheren Betrieb berücksichtigen wir unter anderem individuelle Zugangsdaten, eingeschränkte Benutzerrechte, aktuelle Systeme und geeignete abgesicherte Verbindungen. Je nach Anwendung kann beispielsweise ein VPN-basierter Fernzugriff eingesetzt werden.
Ziel ist nicht nur, dass der Fernzugriff funktioniert, sondern dass nachvollziehbar bleibt, wer auf welche Daten zugreifen kann.
Werden Gespräche über die Kameras aufgezeichnet?
Standardmäßig sollte keine Tonaufzeichnung erfolgen.
Die LDI NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass eine gleichzeitige Tonaufnahme in der Regel unzulässig ist und nach § 201 StGB sogar strafbar sein kann. Das gilt beispielsweise auch für Gespräche an einer Haustür.
Vorhandene Mikrofonfunktionen können deshalb bei einer klassischen Videoüberwachung deaktiviert werden
Darf ich meine Mitarbeiter mit Kameras überwachen?
Eine dauerhafte oder anlasslose Kontrolle von Beschäftigten ist grundsätzlich nicht zulässig.
Videoüberwachung im Betrieb kann unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise zum Schutz besonders gefährdeter Bereiche oder zur Sicherung bestimmter Betriebsabläufe zulässig sein. Dabei müssen jedoch immer Zweck, Erforderlichkeit und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten berücksichtigt werden.
Die LDI NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einwilligung von Beschäftigten wegen des Abhängigkeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres als Rechtfertigung für eine Überwachung verwendet werden kann.
Bei Betriebsstätten mit Beschäftigten sollte die datenschutzrechtliche Zulässigkeit deshalb vor Installation im konkreten Einzelfall geprüft werden.
Wer ist für den Datenschutz verantwortlich – Kunde oder Installateur?
Verantwortlich für den Betrieb der Videoüberwachung ist grundsätzlich der Betreiber der Anlage – beispielsweise der Eigentümer, das Unternehmen oder die Hausverwaltung.
Unsere Aufgabe ist es, die Anlage technisch so zu planen und einzurichten, dass Datenschutzanforderungen berücksichtigt werden können. Dazu gehören beispielsweise begrenzte Erfassungsbereiche, Privatzonen, automatische Löschfristen, Benutzerrechte und eine nachvollziehbare Systemkonfiguration.
Die konkrete rechtliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung hängt jedoch immer vom jeweiligen Objekt und Einsatzzweck ab. Bei rechtlich komplexen Situationen empfehlen wir deshalb eine individuelle datenschutzrechtliche Prüfung.